Mallorca-Urlaub: Testregeln werden kompliziert

Wer seinen Sommerurlaub auf Mallorca verbringen möchte, kann dies mittlerweile problemlos tun, wenn derzeit keine Infektion mit dem Covid 19-Erreger vorliegt. Der Nachweis wird allerdings kompliziert. Schuld daran sind Deutschland und die regional sehr feinen Unterscheidungen, die Spanien trifft. Während der Pandemie galt bislang, dass ein aktuelles Testergebnis, ein Genesungszertifikat oder ein Impfnachweis für die Einreise auf die Balearen-Insel eingereicht werden musste. Diese Pflicht entfällt nun für fast alle Deutschen – nicht jedoch für alle. Bei der Einreise in die andere Richtung wird hingegen ein negativer Test verlangt.

14 Bundesländer sind von der Nachweispflicht befreit

Beginnen wir mit der Situation auf Mallorca: Spanien hat 14 Bundesländer von jeglicher Nachweispflicht für die Einreise befreit. Lediglich das Saarland und Baden-Württemberg werden noch als Risikogebiete geführt. Wer von hier einreist, muss weiterhin geimpft, kuriert oder negativ getestet sein, um einzureisen. Offen bleibt dabei, was beispielsweise gilt, wenn ein Saarländer von Frankfurt abfliegt. Oder, was gilt, wenn ein Bayer von Stuttgart nach Mallorca reisen möchte. Im Zweifel ist es deshalb besser, einen Nachweis griffbereit zu haben, wenn eines der noch gesperrten Bundesländer Reise- und/oder Wohnort ist.

Deutschland hält Testpflicht generell aufrecht

Deutschland hält die Testpflicht für die Einreise hingegen während des gesamten Sommers generell aufrecht. Mindestens ein negativer Antigentest ist immer nötig, um in die Bundesrepublik zurückkehren zu dürfen. Darauf einigten sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und seine Amtskollegen aus den Ländern. Immer muss dieser beim Einchecken vorgezeigt werden. Stichprobenartig wird zudem nach der Rückkehr nach Deutschland kontrolliert, ob diese Vorgabe von den Reisenden erfüllt wurde. Anders ausgedrückt: Wer von Mallorca nach Hause zurück möchte, braucht stets mindestens einen negativen Schnelltest.